
Die Insolvenz- oder auch Bankrottstraftaten finden sich in den §§ 283 ff. StGB und stehen in Verbindung mit der Eröffnung oder Durchführung eines Insolvenzverfahrens.
Insolvenzverfahren dienen dem Schutz von Vermögensinteressen des Insolvenzgläubigers gegen böswillige oder leichtsinnige Handlungen des Insolvenzschuldners.
Weiter wird das ordnungsgemäß durchgeführte Insolvenzverfahren geschützt.